Die Körperschaftsteuer, KöSt, wird auf die Gewinne juristischer Personen erhoben, d. H. Der deutschen GmbH und der Aktiengesellschaft AG. Sie beträgt 15% des Unternehmenssteuerergebnisses in Deutschland. Leider ist die tatsächliche Steuerbelastung der Gewinne der Kapitalgesellschaften nicht auf diese Steuer beschränkt. Die Unternehmen müssen noch Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag zahlen, was zusammen eine Steuerbelastung für deutsche juristische Personen von 31% bedeutet.
In den Steueraufwendungen der Kapitalgesellschaften ist auch die Besteuerung der an die Aktionäre gezahlten Dividende enthalten.