Die Bauabzugssteuer ist an sich keine eigenständige Steuer. Dies ist der Name der Verpflichtung eines Bauunternehmens, die Vorauszahlung für die Steuern deren Subunternehmer in Höhe von 15% der Bruttovergütung einzuziehen.
Unternehmer, die eine Freistellungsbescheinigung, d.H. eine Bescheinigung über die Registrierung beim Finanzamt erhalten haben, sind von dieser Verpflichtung befreit.
Wir beraten unsere Kunden zu dem Themen von Bauabzugssteuerpflichten in Bezug zu ausländischen Unternehmen.