Kanzlei KOZLOWSKI hat eine umfassende Kenntnis und Erfahrung bei der Anwendung der deutsch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommen.
Sobald Ihr Unternehmen ausländische Einkünfte erwirtschaftet, Standorte im Ausland eröffnet oder Mitarbeiter dorthin entsendet, wird der Umgang mit den Steuern deutlich komplizierter.
Wer hier erfolgreich sein möchte, braucht einen Ansprechpartner, der sich auskennt. Und der die richtigen Partner im Ausland hat. Unsere Spezialisten für deutsch-polnisches Steuerrecht behalten für Sie den Überblick und sind immer auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben.