Bei inländischen und grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen und Umstrukturierungen spielen Steuerfragen eine zentrale Rolle, damit nicht unbeabsichtigt Steuern ausgelöst werden oder Verlustvorträge untergehen.
In M & A-Projekten vertritt die KOZLOWSKI-Anwaltskanzlei sowohl Erwerber, Verkäufer als auch Erwerber und Käufer.
Wir bieten umfassende Beratungsleistungen in allen Phasen des Transaktionsprozesses, von der Due Diligence über die Verhandlungen bis zum Abschluss der Transaktion.
Im Anlageprozess bieten wir folgende Dienstleistungen an:
- Unternehmensbewertung nach deutschem Bewertungsgesetz.
- Rechtliche und steuerliche Analyse von Unternehmen.
- Beratung beim Kauf von Anteilen an Unternehmen oder ausgewählten Vermögenswerten.
- Kaufvertragsverhandlungen.
- Transaktionsfinanzierung.
- Steuerliche Beratung bei Akquisitionen: Umsatzsteuer, Absorption von steuerlichen Verlusten aus Vorjahren.
- Beratung bei Insolvenzverfahren und Akquisition von Unternehmen in der Finanzkrise.
- Schaffung von Zweckgesellschaften für Investitionen.
- Umschuldung und Restrukturierung deutscher Unternehmen.
- Arbeitsrecht bei der Übernahme eines Arbeitgebers.