Bauabzugssteuer

BAUABZUGSSTEUER


Polnische Baufirmen sind verpflichtet, sich steuerlich in Deutschland zu registrieren, um die Freistellungsbescheinigung zu erlangen.

Sie sind auch verpflichtet den Steuerabzug von dessen Subunternehmer in Deutschland vorzunehmen.

Bauabzugssteuer

Wir bieten Baufirmen in Deutschland einen kompletten Steuerservice an.
Die Bauabzugssteuer ist an sich keine eigenständige Steuer. Dies ist der Name der Verpflichtung eines Bauunternehmens, die Vorauszahlung für die Steuern deren Subunternehmer in Höhe von 15% der Bruttovergütung einzuziehen.

Unternehmer, die eine Freistellungsbescheinigung, d.H. eine Bescheinigung über die Registrierung beim Finanzamt erhalten haben, sind von dieser Verpflichtung befreit.

Wir beraten unsere Kunden zu dem Themen von Bauabzugssteuerpflichten in Bezug zu ausländischen Unternehmen.

Bauabzugsteuer Dienstleistungen.

Freistellungsbeschei-nigung.

Wir registrieren und beraten polnische Unternehmen zum Thema steuerlicher Anmeldung in Deutschland. Hierbei handelt es sich um ein Dokument, mit dem der Empfänger der Bauleistung vom Abzug von 15% der Bauabgabe vom Konto des Subunternehmers befreit wird.
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Beratung.

Wir beraten internationalen Baufirmen beim Eintritt auf den deutschen Markt und Problematik der Bauabzugssteuer. Insbesondere ist der Einsatz von ausländischen Subunternehmer mit Problemen der subsidiärer Steuerhftung für Auftraggeber verbunden.
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USt. beipolnischen Subunternehmen

Neben Bauabzugssteuer entstehen oft Fragen zu Umsatzsteuerlichen Problemen bei Einsatz ausländischen Subunternehemn.
Wir beraten zu diesen Fragen sowohl die Investoren als auch General- und Sumbunternehmer.

Koordination von Bauvorhaben.

Wir vertreten Unternehmensgruppen und Unternehmen, die Bauprojekte in Deutschland durchführen. Wir vertreten sowohl den Generalunternehmer als auch dessen Subunternehmer. Auf diese Weise stellen wir die korrekte Steuerabrechnung des gesamten Bauvorhabens sicher.
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Steuererstattung.

Im Falle eines Steuerabzugs durch den Kunden vertreten wir den Steuerpflichtigen vor dem deutschen Finanzamt im Erstattungsverfahren.
Es stellt sich oft heraus, dass die Erstattung nicht offensichtlich ist und es zusätzliche Probleme in Verhältnis zum Kunden gibt, der den Abzug vorgenommen hat.
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Steuervertretung.

Neben Beratung übernehmen wir die erforderliche Korrespondenz mit der Finanzverwaltung.

Bei ausländischen Unternehmen (z.B.aus Polen) sind wir ein Pflichtvertreter unserer Kunden in Deutschland.
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MwSt.-Rückerstattungsliste

Liste der relevantenBestellungen in den Mitgliedstaaten, die für das MwSt-Erstattungsverfahren zuständig sind.

Veröffentlichung

Am 11. Februar 2017 wurde der Artikel von Piotr Kozłowski über die Mehrwertsteuer im Online-Hadl in der juristischen Zeitung veröffentlicht.
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